Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass diese Website für alle nutzbar ist – auch mit Screenreader, Tastatur oder starker Vergrößerung. Was wir dafür tun und wo es noch hakt, steht hier.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website veolano.com einschließlich aller Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nach unserer eigenen Einschätzung weitgehend vereinbar. Maßstab ist die Norm EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA.
Was umgesetzt ist
- Tastaturbedienung: Alle interaktiven Elemente – Navigation, Akkordeon, Formular – sind vollständig per Tastatur erreichbar und zeigen einen sichtbaren Fokus. Ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt.
- Semantik: Überschriften folgen einer durchgehenden Hierarchie, Landmarken (Navigation, Hauptbereich, Fußbereich) sind ausgezeichnet, Formularfelder haben verknüpfte Beschriftungen.
- Screenreader: Auf- und zugeklappte Bereiche melden ihren Zustand über
aria-expanded; Fehlermeldungen im Formular werden über eine Live-Region angesagt. Rein dekorative Grafiken sind aus dem Accessibility-Tree genommen. - Kontraste: Fließtext und Bedienelemente erfüllen das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
- Bewegung: Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt alle Inhalte sofort und ohne Animation, Parallaxe oder Eigenbewegung der 3D-Darstellung (
prefers-reduced-motion). - Vergrößerung: Der Inhalt bleibt bis 200 % Zoom ohne horizontales Scrollen lesbar; das Layout arbeitet mit relativen Größen.
- Alternativtexte: Bilder mit Informationsgehalt haben eine Textalternative.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Dekoratives Hintergrundvideo: Der Showcase-Bereich zeigt einen tonlosen Videoloop ohne Bedienelemente. Er trägt keine Information, die nicht auch im Text steht, und läuft bei aktivierter Bewegungsreduzierung nicht automatisch an. Eine Textalternative im Sinne von WCAG 1.2 halten wir daher für entbehrlich – wir prüfen dies erneut, sobald das Video inhaltlich erweitert wird.
- 3D-Darstellung: Die räumliche Brillendarstellung ist rein dekorativ und für assistive Technologien ausgeblendet. Nutzende verlieren dadurch keine Information.
- Fremdinhalte: Für Inhalte, die von Dritten eingebunden oder verlinkt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht gewährleisten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: Prüfung mit Tastatur, mit den Screenreadern VoiceOver und NVDA, automatisierte Prüfung sowie Kontrastmessung. Eine unabhängige externe Prüfung ist bislang nicht erfolgt.
Barriere melden – Feedback und Kontakt
Ihnen ist etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist? Sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir antworten innerhalb eines Werktags und nennen Ihnen, bis wann wir das Problem beheben.
Jacqueline Hares
E-Mail: info@veolano.com
Schlichtungsverfahren
Wenn wir auf Ihre Meldung nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Anbietern außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Stand: August 2026